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Foyer der Sporthalle wird zur Kunstgalerie
Seit 21. April können im Eingangsbereich der Kellmünzer Sporthalle Bilder von Eva Rommel (Altenstadt) und Conny Funke (Kellmünz) besichtigt werden.
Die Ausstellung ist während des normalen Sportbetriebs zugänglich. Natürlich können Sie diese Ausstellung auch bei einem Besuch unseres Maifestes besichtigen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Schnuppertag für Theaterfreunde
Liebe Theaterfreunde,
Aufgepasst!!!!
Wir suchen für unsere Theatergruppe neue Spielerinnen und Spieler ab 18 Jahren, um in unserer neuen Sporthalle wieder ein Theaterstück aufführen zu können.
Ihr müsst keinerlei Vorerfahrung fürs Theaterspielen mitbringen, einfach nur neugierig und mutig sein, sowie Spaß am Theaterspielen haben.
Ebenso benötigen wir handwerklich geschickte Leute, die uns beim Bühnenbau und den Requisiten unterstützen.
Auch suchen wir Leute als Souffleuse und Regie.
Unsere Theatergruppe besteht seit vielen Jahren und wir sind ein richtig lustiger und geselliger Haufen.
Am Montag, den 25.04.2022 um 19.00 Uhr, treffen wir uns im Multifunktionsraum der Kellmünzer Sporthalle, um die Weichen für die Zukunft unserer Theaterabteilung zu stellen.
Auf hoffentlich viele neugierige Interessenten freut sich die Kellmünzer Theatergruppe.
Habt ihr Interesse bei uns dabei zu sein und es gibt noch Fragen, dann könnt ihr mich vorab telefonisch unter 08337-298 erreichen.
Elisabeth Groß
Abteilungsleiterin Theater
Einladung zur Gerneralversammlung
Neuer Kurs beim TSV
27. Kellmünzer Frühjahrsstraßenlauf
Neue Kurse beim TSV
+++ NEUE STAATLICHE VERORDNUNG: 2G-PLUS-REGELUNG UND SPORTVERBOT IN REGIONALEN HOTSPOTS +++
ab sofort gilt bis zunächst 15. Dezember 2021 die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Für den Sportbetrieb im Freien und in der Halle gilt daher ab sofort Folgendes:
Sportausübung ist fortan generell nur noch unter Einhaltung der 2G-plus-Regelung (Geimpft, genesen und zusätzlich getestet) möglich. Es muss also neben dem Impf- oder Genesenen-Status ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis auf Grundlage
- eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
- eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
- oder eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
nachgewiesen werden.
Anmerkung: Selbsttests unter “Aufsicht”, wie im Gesetzt für Geimpfte und Genesene geregelt, können in der Praxis so vorgenommen werden, dass eine zweite Person, den Test “beaufsichtigt” und dies im Falle einer Nachweispflicht auch persönlich bestätigen kann. Beispielsweise kann der Selbsttest (Laientest) bei Trainer*inne/Betreuer*innen vor Beginn des Trainings gemacht werden, wenn eine zweite Person (z.B. ein weiterer Trainer) anwesend ist und den Vorgang des Tests begleitet.
Ausgenommen von dieser Test-Regelung
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Schülerinnen und Schüler*, die regelmäßigen Schultestungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (gilt auch für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12- bis 17 Jahren)
- noch nicht eingeschulte Kinder
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können ebenfalls zum Sportbetrieb zugelassen werden. Dies ist allerdings vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachzuweisen (inkl. vollständigen Namen und Geburtsdatum). Zu-dem ist ein negativer PCR-Test vorzuweisen („Schnelltest“ bzw. „Selbsttest“ sind in diesem Fall nicht zulässig).
Beispiel: Fußballtraining mit Kindern, die sich den regelmäßigen Testungen in der Schule unterziehen, ist weiterhin ohne zusätzlichen Test der Kinder möglich, allerdings müssen Trainer*innen/Betreuer*innen den 2G-Nachweis sowie den Nachweis der zusätzlichen Testung für sich erbringen, um das Training leiten zu können oder wenn er weder geimpft noch genesen ist über zwei negative PCR-Tests an zwei verschiedenen Tagen pro Woche verfügen. Hierbei muss es sich um einen PCR-Test handeln – ein „Schnelltest“ bzw. „Selbsttest“ ist nicht zulässig.
Sportverbot: Überschreitet in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 1000, so ist der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen und anderer Sportstätten grundsätzlich untersagt.
Quelle: bfv / blsv
Frohe Weihnachten
Liebe Mitglieder, Sportler, Freunde und Gönner
wir möchten uns ganz herzlich bei euch allen für die Unterstützung über das ganze Jahr hinweg bedanken, insbesondere beim Hallenbau.
Wir wünschen euch allen frohe Weihnachten und einen guten Start ins Jahr 2021!
Ihr TSV Kellmünz
Bericht zur Generalversammlung – Schriftführerin
Die Mitgliederzahlen zum Stand 31.12.2019 waren wie folgt:
Kinder bis 14 Jahren: 120
Jugendliche bis 18 Jahren: 49
Erwachsene: 447
Somit haben wir zum 31.12.2019 einen Mitgliederstand von 616 Personen.
Bericht über die Arbeit innerhalb des Vereins.
Die letzte Generalversammlung fand am 12.04.2019 in der Turnhalle statt. Anwesend waren 76 Personen. Bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 17.11.2019 waren 93 Personen anwesend.
Im vergangen Vereinsjahr wurden 3 Ausschusssitzungen abgehalten, sowie mehrere Sitzungen der einzelnen Projektgruppen zum Hallenbau.
Über die einzelnen Tagespunkte die bei den Versammlungen besprochen wurden, sind sie bereits durch die 1. Vorsitzende informiert worden und die Einzelheiten erfahren sie von den Abteilungsleitern.
Bericht zum Schriftverkehr
Zu meinen Aufgaben gehört die Meldung für das Spieljahr 2019/2020 beim Württembergischen Fußballverband, die Bestandserhebung an den Bayerischen Landessportverband, die Verwaltung des Email Postfaches vom wfv, die Punkteverteilung auf den Karteikarten aller Mitglieder laut eigener Satzung und die Verwaltung aller Mitgliederdaten am PC.
Die Führung des Protokolls der letztjährigen Generalversammlung und bei Sitzungen der Vorstandschaft und des Ausschusses sowie die Vorbereitung der Ehrungen an verdiente Mitglieder gehören ebenso zu meinen Aufgaben.
Zum Schluss möchte ich mich bei der gesamten Vorstandschaft und allen Ausschussmitgliedern für die gute Zusammenarbeit bedanken.